Bei den hier behandelten Abmahnungen handelt es sich um Downloads und Bereitstellungen von Downloads von geistigem Eigentum, insbesondere urheberrechtlich geschützten Werken Dritter. Hier ist zumindest - anders als bei der Nutzung von Bildern für eigene nicht gewerbliche Aktivitäten, wozu ich ja vor Kurzem Stellung nahm - der Schaden für den Dritten nachweisbar und meist auch einzusehen.
Wirklich geschützt ist man da nie, auch wenn die Quelle die Rechtmäßigkeit von Downloads beteuern. Der Geschädigte kann sich an jeder Stelle der Verteilungskette bis zum Endabnehmer schadlos halten. Und Anbieter sind of nicht zu greifen (Server in Uganda) oder formulieren eine vermeintliche Freistellung so wachsweich, dass sie wirkungslos ist.
Am besten ist man dran, wenn man vom Urheber selbst eine Freistellung hat, und zwar nachweislich für den Zeitpunkt des Downloads - am nächsten Tag kann eine entsprechende Erklärung im Netz schon anders aussehen. Also am besten solche Erklärungen von Urhebern in ein E-Mail kopieren und an sich selbst schicken, so dass man auch ein Datum hat. Im Bereich privater Endnutzer reicht so ein Beleg "meistens". Eine "Patentlösung" für jeden erdenklichen Fall gibt es leider nicht, da die Fallgestaltungen zu verschieden sein können und kleine Einzelheiten zu grundsätzlich anderen Ergebnissen führen können.
Auch darf man sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass Anbieter, bei denen man sich registrieren oder eine Mitgliedschaft eingehen muss, deshalb eine schützende Hand über einen halten oder gar die Haftung übernehmen und einen von Ansprüchen Dritter freistellen. Weit gefehlt! Um so professioneller der Anbieter um so ausgeklügelter sein eigene rechtliche Freistellung.
Achtet wirklich darauf, die Erlaubnis des Urhebers selbst zu haben. Der Laie kann angebliche Nutzungsgewährungen, auf die Anbieter oder Betreiber hinweisen, nicht wirklich beurteilen (das kann ich oft nicht eindeutig - und lasse dann dei Finger davon; ich lasse überhaupt die Finger von vielem nach der Devise: "Lieber ein schnäppchen verpasst, als in eine Sch... reingetappt", und ich habe das auch meinen Jungs eingeschärft und ekläre es ihnen ständig immer wieder auch mit Neuerungen, was ganz gut fruchtet, weil ich immer damit ende, dass man einem Patentanwalt schließlich nicht glauben wird, dass er von geistigem Eigentum keine Ahnung hat, und dass nicht jede tat mit einer Geldstrafe erledigt wird, so dass die Gefahr besteht, dass sie ihren Vater in Stadelheim besuchen dürfen und auf den Versorger verzichten müssen - gerade letzteres wirkt deutlich).
Wer Fragen hat, sollte die Umstände möglichst konkret - ohne sich selbst zu offenbaren, was manchmal ein Spagat ist - angeben. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Geschichte öffentlich zugänglich sein sollte, kann mir ja eine pn schicken. Ich könnte dann quasi im Erzählstil anonymisiert Sachverhalt und Lösung berichten.
Meine Antworten und Stellungnahmen hier im Forum sind als gut gemeinte Ratschläge basieren auf Sachkenntnis und nicht als Rechtsberatung zu verstehen und begründen in keinem Fall eine Haftung Wer in einem konkreten Fall eine Rechtsberatung braucht, soll bitte zu einem spezialisierten Anwalt gehen (Tips, wie man den findet, gebe ich in konkreten Fällen gerne individuell).
An die Admins und Mods: Vielleicht kann jemand meinen Artikel zu den Bildern aus dem Netz hier in diesen Thread kopieren. Ich habe auch schon mal oder mehrmals zu Bootlegs Stellung genommen, was thematisch auch in diesen Thread passen würde, was ich aber nicht mehr gefunden habe.
Auf Wunsch von Soundmunich editiert von JJG
Soundmunich (Beitrag 17.03.2009 carookee Yes-Forum) hat geschrieben:Nur zur Klarstellung (als Patentanwalt befasse ich mich nun mal mit geistigem Eigentum und Immaterialgütern), damit sich keine falschen Meinungen bilden und irgend wann jemand sagt, das stand so im YES-Forum:
Die Legalität hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob "die Band und ihr Management dagegen nicht vorgehen". Eine strafbare Handlung bliebe auch ohne Kläger grundsätzlich eine strafbare Handlung (Straftaten werden hierzulande unabhängig vom Geschädigten vom Staatsanwalt verfolgt).
Es ist indes aber auch nicht relevant, ob "die Band und ihr Management dagegen nicht vorgehen", im Hinblick darauf, wem die Rechte z.B. von Fernsehsendungen gehören (eben nicht ob der Band und ihrem Management).
Letztlich kann natürlich eine Aufnahme an und für sich schon illegal sein, wenn das Aufzeichnen eben verboten war. Die Eigentümer der Rechte können in einem solchen Fall nachträglich die Aufnahmen legalisieren. Ein Handel damit wäre aber dadurch immer noch nicht legal, kostenfreies Weitergeben aber schon.
Zu den weiteren Fällen und Konstellationen verweise ich auf meinen früheren detaillierten Beitrag (vielleicht findet den ja jemand).
Sagen wir's mal mit des Anwalt's Worten:
Ob Bootlegs legal oder illegal sind, hängt ganz davon ab, ..., d.h. ist jeweils nur im konkreten Einzelfall zu entscheiden.
Es wäre im übrigen nicht zwingend strafbefreiend, wenn man in den USA legal Bootlegs erhält, die in Deutschland illegal sind, und sie eben nach Deutschland bringt, da der Import dann eben verboten sein kann. Auch bei dieser Aussage kommt es auf jedes Wort und Komma an!
Letztlich muss das also jeder mit seinem eigenen Gewissen (und notfalls Geldbeutel) ausmachen.